Ariadnefaden
Hierbei handelt sich um ein Beratungsangebot für straffällig gewordene Jugendliche im Alter zwischen 14 und 21 Jahren. Durch verschiedene Methoden werden in Gesprächen Strategien zur Bewältigung der problematischen Lebenssituation entwickelt. Ziel ist es, eine erneute Straffälligkeit zu vermeiden.
Kooperationspartner für dieses Projekt ist die Jugendgerichtshilfe des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.