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Hilfe zur Erziehung
Das Unterstützungsangebot richtet sich an Jugendliche im Alter von 12 - 17 Jahren, die sich in einer schwierigen Familien- und Lebenssituation befinden. Die Ziele sind individuell und beinhalten u.a.:
- Befähigung zu mehr Eigenverantwortlichkeit und Selbstständigkeit
- Unterstützung bei der Alltagsbewältigung
- Förderung von Interessen und Fähigkeiten
- Stärkung und Förderung der sozialen Kompetenzen
Eine Unterstützung kann in folgenden Hilfeformen stattfinden (Grundlage SGB VIII):
- § 30 Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer
- § 31 Sozialpädagogische Familienhilfe
- § 35a Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung
- § 41 Hilfe für junge Volljährige
Kontakt:
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.
