Hilfe zur Erziehung

Das Unterstützungsangebot richtet sich an Jugendliche im Alter von 12 - 17 Jahren, die sich in einer schwierigen Familien- und Lebenssituation befinden. Die Ziele sind individuell und beinhalten u.a.:

  • Befähigung zu mehr Eigenverantwortlichkeit und Selbstständigkeit
  • Unterstützung bei der Alltagsbewältigung
  • Förderung von Interessen und Fähigkeiten
  • Stärkung und Förderung der sozialen Kompetenzen

Eine Unterstützung kann in folgenden Hilfeformen stattfinden (Grundlage SGB VIII):

  • § 30 Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer
  • § 31 Sozialpädagogische Familienhilfe
  • § 35a Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung
  • § 41 Hilfe für junge Volljährige

Kontakt:

hze@projugendev.de

 

 

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.